Gewerkschaft der Piloten der Zivilluftfahrt bekräftigt ihr Engagement für Sicherheit

Die Leitung der nationalen Gewerkschaft der Piloten der Zivilluftfahrt (SNPAC) hat heute, am 2. Juni, in einer Erklärung die Position der TACV-Piloten gegenüber der von der Regierung im Zusammenhang mit dem Streik vom 22. bis 26. Mai dieses Jahres verhängten zivilen Beschlagnahme klargestellt.

Die Gewerkschaft vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme der Regierung im Lichte nationaler und internationaler rechtlicher und technischer Normen geprüft werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Betriebssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. „Gemäß dem kapverdischen Arbeitsgesetzbuch kann die zivile Beschlagnahme in als systemrelevant geltenden Sektoren wie der Luftfahrt angeordnet werden.“

Die Gewerkschaft betont jedoch, dass eine solche Maßnahme den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen muss und das Streikrecht nicht außer Kraft setzt. „Die einberufenen Arbeitnehmer müssen der Anforderung nachkommen, außer in begründeten Fällen, wie z. B. bei gesundheitlichen Problemen, die von zugelassenen Fachleuten attestiert wurden.“

Die SNPAC betont, dass Piloten strengen internationalen Vorschriften unterliegen, wie denen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die den Betrieb von Flugzeugen durch körperlich oder geistig unfähige Personen ausdrücklich verbieten. „Ein klinisch beeinträchtigter Pilot hat nicht nur das Recht, sondern auch die ethische und rechtliche Pflicht, auf das Fliegen zu verzichten”, betont die Gewerkschaft.

„Der Ethikkodex der TACV und ihre internen Handbücher bekräftigen ebenfalls die Notwendigkeit einer vollständigen körperlichen und psychischen Eignung für die Ausübung des Pilotenberufs, wobei Stress und Müdigkeit als kritische Risikofaktoren in der Luftfahrt anerkannt sind“, heißt es weiter.

Daher ist die Gewerkschaft der Ansicht, dass die Vorlage gültiger ärztlicher Atteste eine rechtmäßige und legitime Begründung für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist, auch während der Dauer einer zivilen Einberufung.

Der Fall der beiden kürzlich einberufenen Piloten erlangte Aufmerksamkeit, nachdem die Regierung behauptete, beide hätten sich unter Berufung auf gesundheitliche Gründe geweigert, ihren Dienst anzutreten. Die SNPAC räumt jedoch ein, dass eine am 27. Mai in der Klinik „Euroclínica“ von einer von den Behörden selbst benannten Ärztin durchgeführte medizinische Untersuchung den Gesundheitszustand der Piloten bestätigte und die vorgelegten Atteste für gültig erklärte.

Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass diese medizinische Bestätigung die Vorwürfe der Regierung wegen Ungehorsam widerlegt.

Vor diesem Hintergrund vertreten die Piloten die Auffassung, dass die Betriebssicherheit durch die zivile Einberufung nicht beeinträchtigt werden darf, dass gültige ärztliche Atteste zu respektieren sind und dass die Verpflichtung von Piloten, unter ungünstigen Gesundheitsbedingungen zu fliegen, einen Verstoß gegen nationale und internationale Vorschriften darstellen kann.

Die SNPAC empfiehlt der Regierung außerdem, den sozialen Dialog zu fördern und Mediation als Instrument zur Konfliktlösung einzusetzen, um Instabilitäten im Flugbetrieb zu vermeiden. Sie fordert außerdem, dass die Zivilluftfahrtbehörde (AAC) formelle Leitlinien herausgibt, die den Vorrang der Sicherheit vor administrativen Anforderungen bekräftigen.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, sicherzustellen, dass der gesamte Flugbetrieb in strikter Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erfolgt, um einen sicheren und zuverlässigen Luftverkehr für alle Kapverdier zu gewährleisten“, schließt die Gewerkschaft.

Quelle: ​Sindicato Nacional dos Pilotos da Aviação Civil reafirmam compromisso com a segurança